Das Handelsministerium hat gehandelt: Neue Vorschriften beim Verkauf von Neufahrzeugen

Die vom Handelsministerium ausgearbeitete „Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Nach geltendem Recht ist zwar für die Ausübung des Gewerbes mit gebrauchten Kraftfahrzeugen ein Zulassungsdokument erforderlich, die Fragen im Zusammenhang mit der Aufhebung des Zulassungsdokuments wurden jedoch durch die Verordnung geregelt.

Mit der Änderung der Vorschriften dürfen Händler, die den Handel mit erst zugelassenen motorisierten Landfahrzeugen betreiben, auf den Verkauf des Fahrzeugs verzichten, solange es in ihrem Bestand ist, einen höheren Preis verlangen als den vom Hersteller oder Vertreiber empfohlenen Verkaufspreis des Fahrzeugs den Verbraucher zum Kauf von Zubehör oder zum Umtausch zwingen oder den Umtauschpreis erzwingen, der den Marktpreis erheblich übersteigt. Für den Fall, dass der Verbraucher eine Tätigkeit ausübt, die es ihm erschwert, „das erste zugelassene Kraftfahrzeug die Gewerbescheindokumente für gebrauchte motorisierte Landfahrzeuge werden storniert.

Aus diesem Grund werden die Vollmachtsunterlagen dem Unternehmen, dessen Vollmacht widerrufen wurde, sowie anderen Unternehmen und Unternehmen, für die der Inhaber des Unternehmens der Vertreter ist, für die Dauer von einem Jahr ab dem Datum der Löschung nicht zugänglich gemacht .

Auf Anfrage des Ministeriums wurden Vorkehrungen getroffen.

In der Erklärung des Ministeriums wurde daran erinnert, dass Aktivitäten von Herstellern, Lieferanten und Einzelhändlern, die Spannungen auf dem Markt schaffen und Verbraucher am Zugang zu Waren hindern, durch die Annahme von „Vorräten“ in der Einzelhandelsverordnung verboten sind. .

In der Erklärung heißt es:

„Die Einhaltung dieses Verbots durch die Unternehmen wird von unserem Ministerium genau überwacht, und Unternehmen, die sich an gegensätzlichen Praktiken beteiligen, werden weiterhin hohe Verwaltungsstrafen auferlegt die es dem Verbraucher erschweren, die ersten zugelassenen motorisierten Landfahrzeuge zu erreichen, wird im Sinne des Erreichten auf Social-Media-Plattformen geteilt und bei unserer Abteilung reklamiert.“

Verkäufer werden bekannt gegeben

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass Änderungen an den Vorschriften vorgenommen wurden, um auf Anfragen des Ministeriums zu reagieren, um diese Aktivitäten und die öffentlichen Erwartungen in Bezug auf die Angelegenheit zu verhindern, und die folgenden Begriffe wurden verwendet:

„Auf der anderen Seite wird im Rahmen der Aktivitäten unseres Ministeriums auf dem Gebiet der Lagerung jedes der fraglichen Probleme als Lagerung betrachtet und eine Verwaltungsstrafe von bis zu 4 Millionen 458 600 Lira wird gegen den Berechtigten verhängt Händler, obwohl es für jeden anders sein wird, wird auf der Website bekannt gegeben.“

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