Das Handelsministerium gab bekannt: Die Geltungsdauer von 6 Monaten und 6.000 Kilometern wurde in der Automobilindustrie verlängert.

Das Handelsministerium teilte mit, dass die „6 Monate – 6.000 Kilometer“- und „Werbebeschränkungs“-Praktiken in der Automobilindustrie bis zum 1. Januar 2025 verlängert wurden.

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