Mit Zustimmung des Präsidenten erhalten etwa 1 Million im öffentlichen Sektor tätige Menschen jedes Jahr einen 52-Tage-Bonus (Bonus) in 4 Raten.
Die erste Zusatzzahlung des Jahres wurde am 27. Januar auf den Konten eingezahlt, die zweite Zahlung erfolgte am 14. April. Mit dem gestern veröffentlichten Präsidialdekret wurde der Zahlungsplan für die zweite Jahreshälfte festgelegt.
Demzufolge; Die Auszahlung der dritten Rate der Personalzusatzvergütung erfolgt am Freitag, 23. Juni 2023. Die Gutschrift der letzten Rate erfolgt am 18. Dezember 2023.
Die Zahlung erfolgt in 4 Raten über 52 Tage, wobei für jede Rate ein zusätzlicher 13-Tage-Preis gezahlt wird. Bei der Berechnung der monatlichen Zuschläge, die der Zuzahlung zugrunde liegen, werden Überstunden, Heirat, Zuschläge oder Kinderzulagen, individuelle Zulagen, Wochenpreise und Feiertage nicht berücksichtigt.
Der geringere Zahlungsbetrag wird auf der Grundlage des Bruttobetrags des jeweils geltenden Mindestpreises berechnet. Es beträgt 3.000 685 Lire mit Steuerermäßigung gegenüber 10.000 8 Lire.
Nach der durchschnittlichen Erhöhung des Mindestpreises erhöht sich auch die im Dezember zu leistende Zahlung. Auftragnehmer, Beamte und Arbeiter mit 4D profitieren immer.
Arbeitnehmer, die während ihrer Tätigkeit als Subunternehmer in Kommunen in kommunale Unternehmen überführt werden, können hingegen keine Zuzahlungen erhalten, da diese Unternehmen gesetzlich nicht zur Zahlung von Zuzahlungen verpflichtet sind.
Die Eingabe von Nachzahlungen ist nicht möglich. In den diesbezüglichen Entscheidungen des Kassationsgerichts wurde entschieden, dass zusätzliche Auszahlungszahlungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Versicherungsprämie kann von der Zuzahlung abgezogen werden. Darüber hinaus unterliegen Zahlungen der Stempelsteuer.
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