Die Generalstaatsanwaltschaft des Obersten Berufungsgerichts forderte vorsorglich, die vom Finanzministerium an die HDP, die nicht an den Parlamentswahlen teilnahm, gezahlte Hilfe in Höhe von 400 Millionen 228.000 Lire zu blockieren.
Das Verfassungsgericht entschied, dass für eine Entscheidung über den Antrag auf Sperrung der HDP-Konten kein Spielraum bestehe.
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