Minister Uraloğlu gab eine schriftliche Erklärung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung ab, die nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft trat. Uraloğlu sagte, er habe neue Schritte zur Digitalisierung der Transportabteilung unternommen und sagte: „Mit dieser Verordnung wird ein Rabatt von 5 % auf Prozesse bis zu 32.000.854 TL gewährt, die Spediteure über E-Government abwickeln.“ Bei behördlichen Anträgen wird die Frist verkürzt. Unser Ziel ist es, die Anzahl der Prozesse mit den neuesten Anreizen für die Abwicklung von Prozessen durch E-Government zu erhöhen.
Uraloğlu wies darauf hin, dass Bürger mit K1-Dokumenten, die im inländischen Güterverkehrssektor tätig sind, ihr Unternehmen aufgeben oder ihre Fahrzeuge verkaufen, und sagte, dass denjenigen, die das Fahrzeug kaufen, auch Rabatte angeboten werden, und fügte hinzu: „Wenn unsere K1-zertifizierten Straßenhändler ihre Tätigkeit aufgeben oder in den Ruhestand gehen.“ Den Personen, an die sie ihre Fahrzeuge verkauft und ihr Einverständnis gegeben haben, werden die restlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. „Angesichts der Laufzeit des K1-Genehmigungsdokuments wird ein Rabatt von bis zu 75 % gewährt. Durch diese Regelung können unsere Straßenhandwerker ihre Fahrzeuge einfacher weiterverkaufen und haben zudem die Möglichkeit, daraus Einnahmen zu erzielen.“ die K1-Unterlagen, die sie stornieren, sobald sie ihre Tätigkeit einstellen.“
Ziel ist die Beseitigung von Missständen
Uraloğlu erklärte außerdem, dass Agenturen, die Vermittlungsdienste für den regulären (Ticket-) oder außerplanmäßigen (Tourismus-)Personenverkehr anbieten und zur Ausstellung von Tickets oder Verträgen berechtigt sind, bei unkonventionellen Tickets oder Verträgen einer Verwarnungsstrafe unterliegen, und wies darauf hin Ziel dieser Regelung ist es, die Beschwerden der Bürger in diesem Sinne zu beseitigen.
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