Mit der Novellierung des Konsumentenschutzgesetzes beginnt in bestimmten Bereichen eine neue Ära, von der Nutzung von Verbraucherkrediten bis hin zu den Lizenzgebühren von E-Commerce-Plattformen. Mit diesem Vorschlag werden Verträge zwischen allen Kreditinstituten, einschließlich Banken, und Verbrauchern über einen Computer oder ein elektronisches Kommunikationsgerät geschlossen. Der Antrag wird über Methoden bereitgestellt, einschließlich der Überprüfung der Verbraucheridentität.
Der Verbraucherkreditvertrag ist nur gültig, wenn er schriftlich oder im Fernabsatz abgeschlossen wird. Unter Berücksichtigung der Vorschriften für den Abschluss von Verbraucherkreditverträgen über Fernkommunikationsmittel wird vorgesehen, dass auch andere Vertragsgeschäfte auf elektronischem Weg über einen dauerhaften Datenspeicher abgewickelt werden können.
Dementsprechend wird das mit dem befristeten Darlehensvertrag verbundene Konto mit der Auszahlung des Darlehens geschlossen, sofern der Verbraucher nichts anderes schriftlich oder unter dauerhafter Datenspeicherung verlangt. Die gleichen Bestimmungen gelten auch für Verträge zwischen dem Wohnungsbaufinanzierer und Verbrauchern.
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