Das 31 Artikel umfassende Sammelgesetz, das die Rechtsgrundlage für das im Mai im Präsidentenpalast angekündigte Sparrundschreiben bildet, wurde von der Generalversammlung der Großen Türkischen Nationalversammlung angenommen. Die Prüfungseinheiten aller öffentlichen Institutionen und Organisationen werden dem Ministerium für Finanzen und Finanzen unterstellt. So werden Personen, die sich nicht an die Maßnahmen halten, identifiziert und unnötige Ausgabenposten aufgedeckt. Nach Feststellung unnötiger Gutschriften, Förderungen und Kürzungen durch die Strategie- und Haushaltsabteilung werden die daraus resultierenden Einnahmen an die Staatskasse bzw. den Verwaltungshaushalt abgeführt.
Die Befugnis zur Überwachung und Prüfungsunterstützung wird der Direktion für Strategie und Haushalt des Vorsitzes übertragen. Die Kontrolle aller Bürokraten, die sich nicht an die Maßnahmen halten, wird monopolisiert. Für die Prüfungen ist das Ministerium für Finanzen und Finanzen verantwortlich. Somit liegt die Kontrolle über alle Sanktionen und Disziplinarverfahren, die gegen Bürokraten verhängt werden, einschließlich des Abbruchs der Beziehungen zur Öffentlichkeit, beim Ministerium.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird das System zur Überwachung von Einsparmaßnahmen umgesetzt. Damit wird das Modell umgesetzt, das zur Einsparung von 736 Milliarden Lira im öffentlichen Sektor im Jahr 2025 erforderlich ist. Mit diesem Modell wird zunächst die Haushaltsdisziplin sichergestellt. Bis zum 30. Juni 2027 wird die Bevölkerung der Gemeinden in Erdbebenprovinzen auf der Grundlage der Daten vom Januar 2023 berechnet. Der dem Gesamthaushalt zugewiesene Anteil wird entsprechend der Bevölkerung von 2023 verteilt.
Mit dem Spargesetz können Maßnahmen zur Preisstabilität, Haushaltsdisziplin, einem nachhaltigen Leistungsbilanzdefizit und einem Strukturwandel ergriffen werden, um ein hohes und nachhaltiges Wachstum sicherzustellen. Auch die grüne Transformation, die digitale Transformation und die neue Industriepolitik werden in diesem Rahmen ihre rechtliche Grundlage finden. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Mit der Verordnung soll die Effizienz des öffentlichen Flottenmanagementsystems gesteigert werden. Es werden Standards hinsichtlich der Anzahl und Nutzung der Fahrzeuge festgelegt. Für die Dauer von 3 Jahren erfolgt kein Kauf oder Leasing von Neufahrzeugen. Die Nutzung ausländischer Fahrzeuge in der Öffentlichkeit ist untersagt. Die Verlängerung bestehender Fahrzeugmietverträge ist genehmigungspflichtig. Fahrzeuge, die den Bedarf nicht mehr decken und das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht haben, werden verwertet. Außer im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich werden öffentliche Personal-Shuttledienste an Orten abgeschafft, an denen öffentliche Verkehrsmittel verfügbar sind.
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