Neue Entscheidungen des CBRT: Es wurden Maßnahmen zur Unterstützung einer restriktiven Geldpolitik ergriffen
6 Stunden ago
Wirtschaft
9 Views
Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) hat eine Ankündigung zum makroprudenziellen Rahmen gemacht.
In der Ankündigung wurde darauf hingewiesen, dass die CBRT Maßnahmen zur Unterstützung der restriktiven Geldpolitik ergriffen und infolgedessen Änderungen bei der Anwendung der Mindestreservepflicht auf der Grundlage des Kreditwachstums vorgenommen habe, mit dem Ziel, den harmonischen Verlauf des Kreditwachstums aufrechtzuerhalten mit der Desinflationskurve und dem Anteil der Kredite in türkischen Lira (TL).
In der Erklärung
„In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, die monatliche Wachstumsgrenze von 2 Prozent für Fremdwährungskredite auf 1,5 Prozent zu senken und die monatliche Wachstumsgrenze von 2 Prozent für TL-Kredite konstant zu halten. Darüber hinaus hat sich der Umfang der für Investitionskredite vorgesehenen Ausnahmeregelung geändert.“ erweitert und internationale Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen „Es wurde beschlossen, dass im Rahmen der bereitgestellten Mittel gewährte Investitionskredite von den Wachstumsgrenzen für Kredite in TL und Fremdwährungen ausgenommen werden.“
Der Ausdruck wurde verwendet.
ÄNDERUNG VON YUVAM-KONTEN
Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) setzte ihre Schritte zur Unterstützung des Übergangs zu Einlagen in türkischer Lira (TL) mit den Vorschriften für YUVAM-Konten fort. Das „Kommuniqué über die Änderungen des Kommuniqués zu den Konten des Einlagen- und Beteiligungssystems von Bürgern mit Wohnsitz im Ausland (YUVAM)“ des CBRT wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Dadurch wurde die Untergrenze des Zinssatzes für YUVAM-Konten wie auch für devisengeschützte Einlagenkonten (KKM) auf 70 Prozent des Policenzinses gesenkt. Darüber hinaus wurden die Zusatzverzinsungen nach Laufzeiten um 2 Punkte gesenkt und betragen nun 1 Prozent, 2 Prozent, 3 Prozent und 4 Prozent für Konten mit Laufzeiten von 3, 6, 12 und 24 Monaten.
Den neuen Regelungen zufolge können YUVAM-Konten nur per Überweisung aus dem Ausland oder gegen Vorlage eines Dokuments eröffnet werden, das die tatsächliche Herkunft der Person aus dem Ausland belegt.
Die Zentralbank zahlt den Banken keine Provision mehr für YUVAM-Konten.
Die Änderungen treten am Montag, 22. Juli, in Kraft.
neue Morgendämmerung