„Wie viele Wahlurnen wurden im Jahr 2024 geöffnet? Wie viel Prozent der Wahlurnen wurden in Istanbul, Ankara und Izmir geöffnet?“ Die Antworten auf diese Fragen gehören zu den behandelten Themen. Bei den Kommunalwahlen, die am Sonntag, dem 31. März, stattfinden, beginnt die Auszählung der Stimmen, nachdem der Abstimmungsprozess abgeschlossen ist. Wie viele Wahlurnen werden also im Jahr 2024 geöffnet? Wie viel Prozent der Wahlurnen wurden in Istanbul, Ankara und Izmir geöffnet? Live-Preis der offenen Kasse
Sobald der Abstimmungsprozess in 81 Provinzen abgeschlossen ist, beginnt die Auszählung der Stimmen. YSK-Daten und zukünftige Aussagen zu diesem Thema werden genau beobachtet.
Rund 61 Millionen Wähler in der Türkei werden am Sonntag, dem 31. März, zur Wahl gehen, um ihre Kommunalverwalter zu wählen.
Der Oberste Wahlrat (YSK) hat festgelegt, in welchen Fällen die Stimmen gültig sind und in welchen Fällen sie bei den Kommunalwahlen am 31. März als ungültig gelten.
Folglich gelten folgende Stimmzettel als ungültig:
– Stimmzettel, die nicht die von der Wahlurnenkommission vorgegebene Form und Farbe haben und auf deren Rückseite nicht der Stempel des Wahlurnenausschusses und das Wasserzeichen des Obersten Wahlrats der Republik Türkei angebracht sind.
– Stimmzettel, auf denen nirgendwo der Stempel „Ja“ oder „Wahl“ steht.
– Stimmzettel, die in mehr als einem der für politische Parteien oder unabhängige Kandidaten reservierten Felder gekennzeichnet sind.
– Stimmzettel mit dem Stempel „Präferenz“ oder „Ja“, die in den Platz überlaufen, der für mehr als eine politische Partei oder einen unabhängigen Kandidaten reserviert ist.
– Stimmzettel, die für einen anderen Wahlkreis als den, zu dem die Wahlurne gehört, ausgestellt wurden.
– Stimmzettel sind zerrissen oder so zerrissen, dass ihre Integrität beeinträchtigt ist.
– Stimmzettel, die mit einem bestimmten Zeichen, Namen, Unterschriftsstempel, Siegel oder Fingerabdruck gekennzeichnet sind, mit Ausnahme des „Wahl“- oder „Ja“-Stempels.
– Stimmzettel mit klar und deutlich gekritzelten, gezeichneten oder markierten Abschnitten, die politischen Parteien oder unabhängigen Kandidaten gehören.
– Kombinierte Stimmzettel, die andere Texte, Buchstaben, Zahlen oder Motive als die auf dem Stimmzettel aufgedruckten Texte und Zahlen enthalten.
– Wenn ein Stimmzettel ungültig ist, werden die anderen dadurch nicht ungültig.
Zu den Situationen, in denen Stimmzettel nicht ungültig werden, gehören:
– versehentliches Zerreißen eines Teils der Umschläge ohne Beeinträchtigung der Unversehrtheit beim Öffnen der Umschläge oder beim Lesen der Abstimmungen.
– Wenn der Kompass in irgendeiner Weise verschmutzt ist und nicht erkennbar ist, dass dies speziell zum Zweck der Markierung erfolgte.
– Wenn der Stimmzettel gefaltet und in den Umschlag gesteckt wird, wird das auf der Rückseite aufgedruckte Siegel „Wahl“ oder „Ja“ oder das Siegel des Wahlurnenausschusses auf andere Teile des Stimmzettels übertragen.
– Der „Präferenz“- oder „Ja“-Stempel, der auf einer Zone einer politischen Partei oder eines unabhängigen Kandidaten aufgedruckt ist, erstreckt sich bis in die gestreifte Zone, die die Zonen trennt.
– Anbringen von mehr als einem „Präferenz“- oder „Ja“-Stempel im Bereich einer politischen Partei oder eines unabhängigen Kandidaten, sofern sich dies nicht auf den Bereich einer anderen politischen Partei oder eines unabhängigen Kandidaten erstreckt.
– Die Ungültigkeit einer Stimmzettelsorte, die aus dem Umschlag kommt, hat nicht die Ungültigkeit der anderen zur Folge.
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