Das Rundschreiben zur Änderung des Rundschreibens zu gedruckten Edelmetallen zur Herstellung durch Raffinerien wurde auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.
Dadurch können bedruckte Edelmetalle nur in rechteckigen Formen hergestellt werden.
Gedrucktes Gold kann mit einem Mindestgewicht von 1 Gramm, maximal 100 Gramm, Silber mit einem Mindestgewicht von 50 Gramm, maximal 500 Gramm und Platin und Palladium mit einem Mindestgewicht von 2,5 Gramm und maximal 500 Gramm hergestellt werden von 250 Gramm. Gramm.
In den bisherigen Regelungen wurde die Mindestproduktionsgrenze für bedrucktes Gold auf „0,5“ Gramm festgelegt.
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