Die Antragsfrist für die Inanspruchnahme der Sanierungsverordnung nach dem Gesetz zur Umschuldung bestimmter Schulden und zur Änderung bestimmter Gesetze endete am 3. Juli.
Restrukturierungsschulden können je nach Wahl in bar oder in monatlichen Raten bis maximal 48 Monate beglichen werden.
Wer lieber in Raten zahlen möchte, muss die 1. und 2. Rate bis zum 31. Juli leisten. Da die Frist für die Zahlung der ersten Rate per Präsidialdekret verlängert wurde, werden die erste und die zweite Rate gleichzeitig gezahlt.
Um weiterhin von Sanierungsentscheidungen profitieren zu können, gilt die Regelung, dass die ersten beiden Raten pünktlich und vollständig zu zahlen sind.
Es ist möglich, die Zahlung in weniger Raten als der bei der Antragstellung gewünschten Anzahl an Raten vorzunehmen. In diesem Fall wird der zu zahlende Betrag entsprechend dem entsprechenden Koeffizienten angepasst. Obwohl die Ratenzahlungsoption bevorzugt wird, ist bei Zahlung des Gesamtbetrags vor Monatsende ein Barzahlungsrabatt möglich. Wenn alle umstrukturierten Schulden vor Monatsende im Voraus beglichen werden, wird der Koeffizient nicht auf die umstrukturierten Schulden angewendet. Der auf der Grundlage der PPI-Sätze berechnete Betrag wird um 90 Prozent und die tatsächlichen Verwaltungsstrafen um 25 Prozent ermäßigt. Wenn die umstrukturierte Schuld nur Nebenzahlungen erhält, wird eine 50-prozentige Ermäßigung auf den berechneten Preis des PPI und eine 10-prozentige Ermäßigung auf die aufgrund der Steuerbemessungsgrundlage oder Steuererhöhung (ohne Stempelsteuer) aufgelaufene Steuer angewendet.
Es ist möglich, Zahlungen elektronisch über die Website des Präsidialamts für Finanzverwaltung „www.gib.gov.tr“, das interaktive Finanzamt und die tragbare Anwendung der Finanzverwaltung vorzunehmen.
Umstrukturierte Schulden können mit Debit- und Kreditkarten oder Bankkonten von lizenzierten Banken, Karten von im Ausland tätigen Banken, Filialen von lizenzierten Banken, alternativen Zahlungskanälen wie E-Banking, Internet- und Telefon- und Mobile-Banking-Diensten sowie Bargeld beim Finanzamt beglichen werden Schreibtische oder PTT-Zweige. .
Andererseits läuft heute die Frist für die Zahlung der zweiten Tranche der Einkommensteuer für Einkünfte aus dem Jahr 2022 ab. Darüber hinaus endet heute die zweite Zahlungsperiode der Kraftfahrzeugsteuer (MTV) für 2023.
Neuanfang