Wenn Einrichtungen ihre Fremdwährungen auf Einlagen- und Beteiligungskonten in Fremdwährung in türkische Lira umrechnen, wird die Befreiung von Zinsen, Gewinnanteilen und anderen Gewinnen, die am Ende des Fälligkeitsdatums der Körperschaftssteuer erzielt werden, ebenfalls mit dem Prestige von Fremdwährungen im Saldo angewendet Blätter. Stand: 30. Juni 2023.
Die Entscheidung des Präsidenten zu diesem Thema wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Im Rahmen der geltenden Vorschriften müssen Einrichtungen bis zum 31. März 2022 Fremdwährungen, die in ihrer Bilanz ausgewiesen sind, zum Umrechnungskurs in türkische Lira umrechnen, um die Umwandlung türkischer Lira-Vermögenswerte in Einlagen- und Beteiligungskonten in Lira bis zum 31. Dezember zu unterstützen , 2023, und die so erhaltenen türkischen Lira-Vermögenswerte werden in türkischen Lira-Einlagen mit einer Laufzeit von mindestens 3 Monaten hinterlegt und, falls sie auf Beteiligungskonten bewertet werden, werden am Ende Zinsen, Gewinnanteile und andere Zinsen erhalten bis zum Fälligkeitsdatum, einschließlich derjenigen, die sich aus der Bewertung dieser Konten am Ende des Berichtszeitraums ergeben, sind von der Körperschaftsteuer befreit.
Mit diesem Beschluss wird die betreffende Steuerbefreiung auch auf Fremdwährungen angewendet, die ab dem 30. Juni 2023 bilanziert werden.
Neuanfang