Gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialerlass wurde der Prämiensatz des Arbeitslosenversicherungsfonds für das Vorjahr, der im siebten Absatz von Artikel 48 des Gesetzes Nr. 4447 über die Arbeitslosenversicherung auf 30 Prozent festgelegt war, auf 50 Prozent erhöht Prozent für 2023.
Die am 29. Juli in Kraft getretene Entscheidung wird vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit umgesetzt.
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