Im Rahmen der Pensionskasse wird die Juli-Erhöhung der Differenzbezüge für Alters-, Invaliden-, Dienst-, Witwen- oder Waisenrente am Freitag, 28. Juli (heute) durchgeführt.
Nach Informationen von Posta; Gemäß den von TÜİK bekannt gegebenen 6-Monats-Inflationsraten wurden die Erhöhungsraten angekündigt und traten in Kraft. Während die Mindestrente 7.500 TL beträgt, wird die Rentenerhöhung um 25 Prozent auf die Grundrente angewendet.
Die Lohnerhöhung trat im Juli in Kraft; SSK-Rentner sehen es zwischen dem 17. und 26. Juli auf ihren Konten, und Bağ-Kur-Rentner sehen es zwischen dem 25. und 28. Juli auf ihren Konten.
Im Vergleich zu Gehaltszahlungen können Personen mit Pensionskassen von einer 15-tägigen Gehaltsdifferenz profitieren, während SSK- und Bağkur-Rentner nicht von der 15-tägigen Differenz profitieren können. Da die Rentner von SSK und BağKur seit dem 17. Juli ihre Gehälter erhalten, gibt es keinen Unterschied in der Erhöhung.
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