Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat sich zu den zunehmenden Unterschieden in der Pensionskassendeckung geäußert.
In der Pressemitteilung heißt es: „Für Juli 2023 werden die Erhöhungsdifferenzzahlungen für Bezieher von Alters-, Invaliden-, Dienstunfähigkeits-, Witwen- oder Waisenrente aus der Pensionskasse am Freitag, 28. Juli, durchgeführt.“ Es wurde gesagt.
Die Preisdifferenz bei den Renten von insgesamt 2 Millionen 393 Tausend 142 Personen, die Alters-, Invaliden-, Dienstunfähigkeits-, Witwen- oder Waisenrente aus der Pensionskasse beziehen ( 4/1-(c)), in Kraft ab 1. Juli 2023 , wird in den Filialen der Bank und der PTT berechnet, wo sie die monatliche Rente erhalten, die auf ihre Konten überwiesen und am 28. Juli 2023 ausgezahlt wird.
-Diejenigen, die ihr monatliches Gehalt erhalten; 1 Monatspreis für Juli,
-Diejenigen, die ihr Gehalt vierteljährlich erhalten;
Zur 1. Gruppe gehören diejenigen, die im Zeitraum Mai-Juni-Juli monatliche Zahlungen erhalten haben; Preis für 1 Monat, Juli,
In der 2. Gruppe diejenigen, die im Zeitraum Juni-Juli-August monatliche Zahlungen erhalten haben; Dauer: 2 Monate, Juli und August,
In der 3. Gruppe diejenigen, die im Zeitraum Juli-August-September ein monatliches Gehalt beziehen; Im Juli, August und September wurde eine monatliche Differenz in Höhe von 3 Monaten kumuliert.
Die Gehälter der Einkommens- und Rentenempfänger im Rahmen von SSK (4/1-(a)) und BAĞKUR (4/1-(b)) wurden am 17. und 28. Juli, den Zahlungstagen, schrittweise ausgezahlt. .
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