Das Handelsministerium gab bekannt, dass gemäß den 6 Monaten und 6.000 Kilometern der Gebrauchtwagenhandelsverordnung eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 51 Millionen 920.000 782 TL verhängt wurde. Mit der Änderung derselben Verordnung wurden die Zulassungsdokumente von neun Händlern annulliert, die Tätigkeiten ausgeübt hatten, die die Beschaffung neuer Fahrzeuge erschwerten.
Die Stellungnahme des Handelsministeriums lautet wie folgt:
Gemäß den 6 Monaten und 6.000 Kilometern der Gebrauchtwagenhandelsverordnung wurde eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 51 Millionen 920.000 782 TL verhängt. Mit der Änderung derselben Verordnung wurde eine Regelung erlassen, die die Annullierung der Gebrauchtgenehmigungsdokumente für diejenigen vorsieht, die Tätigkeiten ausüben, die den Erwerb eines neuen Fahrzeugs erschweren. Im Rahmen dieser Verordnung wurden insgesamt 66 Millionen 879.000 TL Verwaltungsstrafen gegen 14 lizenzierte Händler verhängt und die Autorisierungsdokumente von neun dieser Händler wurden annulliert.
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