Entscheidungen des Präsidenten wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dieser Entscheidung wurde die Entscheidung des Präsidenten über die Stundung von Kreditschulden im Rahmen der Entscheidungen über die Gewährung zinsgünstiger Kredite durch die Ziraat Bank und die TKK an landwirtschaftliche Erzeuger in bestimmten Provinzen, die durch Erdbeben im Februar beschädigt wurden, geändert 6.

Daher ist der Satz „Es ist wichtig, dass die Entscheidungen der Schadensbewertungskommission spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung dieser Entscheidung vorbereitet werden“ im fünften Absatz des zweiten Elements der Entscheidung des Präsidenten datiert 21. Februar 2023 und mit der Nummer 6816. Es ist wichtig, dass die Entscheidung spätestens sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung vorbereitet wird.“

Der Beschluss trat mit Wirkung vom 6. Februar in Kraft.

Änderung der Entscheidung zur Stärkung der Untertagebergbauunternehmen

Auch der Beschluss zur Gewährung von Verstärkungen zur Deckung der Kostensteigerungen im Untertagebergbau wurde geändert.

Die im Amtsblatt veröffentlichte Entscheidung wurde gemäß dem diskontinuierlichen Artikel 29 des Bergbaugesetzes Nr. 3213 getroffen.

Dementsprechend wurden die Worte „31.12.2022“ in Unterabsatz c) des ersten Absatzes des 6. Elements des betreffenden Beschlusses durch „31.12.2023“ ersetzt.

Der erste Satz von Unterabsatz b) des zweiten Absatzes der Entscheidung lautet wie folgt: „Wenn festgestellt wird, dass die Ausbeutungsaktivitäten gemäß Gesetz Nr. 3213 eingestellt werden, bis zu dem Datum, an dem der Betrieb genehmigt wird, wenn festgestellt wird, dass Die Aktivitäten zur Vorbereitung der Produktion stehen dem Verwertungsprojekt bis zum Zeitpunkt der Lösung dieses Widerspruchs entgegen, ohne dass ein ständiger Vorgesetzter benannt wird. Andererseits wird bis zum Datum der Ernennung eines ständigen Vorgesetzten kein Unterhalt gezahlt.

Die Sätze „31.12.2022“ im zweiten und dritten Absatz des 8. Punktes desselben Beschlusses wurden durch „31.12.2023“ ersetzt.

Der Präsidialdekret zur Änderung trat am 1. Januar 2023 durch seine Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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