Entscheidung im Amtsblatt: Gebrauchtfahrzeuge werden nicht zum Nullwert verkauft

Ein weiterer entscheidender Schritt wurde gegen exorbitante Preissteigerungen im Automobilmarkt unternommen. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Gemäß den Vorschriften; Bis zum 1. Januar 2024 ist die Preisangabe von Gebrauchtfahrzeugen über dem Null-Listenpreis verboten.

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