In einer schriftlichen Erklärung der Regierung hieß es, dass gemäß der Entscheidung des Ministeriums gemeinsam mit den Institutionen des Bildungssektors Mobiltelefone in den Klassenzimmern von Mittel- und Oberschulen verboten werden.
In der Erklärung hieß es, die Entscheidung sei mit der Begründung getroffen worden, dass die Nutzung des Telefons die Schüler ablenke und ihre Lernfähigkeit beeinträchtige, und dass auch Smartwatches und Tablets in den Geltungsbereich des Verbots fallen.
In der Stellungnahme hieß es, dass die Art und Weise der Umsetzung des Beschlusses zum Telefonverbot der Schulleitung, den Lehrern, den Eltern und den Schülern überlassen sei und dass das Telefon in den Klassenräumen gänzlich verboten werden könne und dies auch gestattet werden könne Die Nutzung des Telefons ist in Ausnahmefällen wie Krankheit und Behinderung oder je nach Kursinhalt in eingeschränkter Form möglich.
In der Pressemitteilung heißt es, dass die Bewerbung, die am 1. Januar 2024 beginnt und am Ende des Praktikums 2023-2024 nicht den erwarteten Erfolg bringt, bei Bedarf in eine rechtliche Regelung umgewandelt werden kann.
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