Das Kassationsgericht hat entschieden, dass die Kosten für nützliche und obligatorische Renovierungen, die in der gemieteten Wohnung durchgeführt werden sollen, vom Eigentümer der Unterkunft geltend gemacht werden können. Ein Mieter aus Antalya gewann in diesem Zusammenhang seine Klage gegen den Vermieter. Die Kosten für sinnvolle und notwendige Renovierungen, die in der Mietunterkunft vorgenommen werden, können vom Eigentümer der Unterkunft geltend gemacht werden. Wenn der Mieter Renovierungsarbeiten in der Wohnung durchführen möchte, kann er dies lediglich kündigen. Der Mieter kann bei Bedarf Renovierungsarbeiten an der Wohnung durchführen und kann vom Eigentümer der Wohnung das Geld für diese Kosten verlangen. Ein Mieter aus Antalya ließ den Laden renovieren. Er forderte den Eigentümer auf, die Kosten zu übernehmen. Als er eine negative Antwort erhielt, ging er vor Gericht.
Die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hat den Mietern ein Lächeln ins Gesicht gezaubert. Die Kosten für sinnvolle und zwingende Renovierungen, die in der Mietwohnung durchgeführt werden müssen, können vom Vermieter der Wohnung geltend gemacht werden. Der Mieter kann die dem Vermieter entstandenen Kosten auf Centbeträge belasten, dafür gibt es aber eine Regelung. Solange der Mieter lebt, kann er diese Kosten nicht vom Wohnungseigentümer geltend machen, wohl aber bei seinem Auszug.
Laut Kanal D Haber News sagte ein Bürger: „Sie akzeptieren normalerweise nicht, weil sie wissen, dass die Miete abgezogen wird. Sie wollen, dass das Haus altert und die Wohnungen abgerissen werden. Ich habe das selbst persönlich erlebt.
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