Im Amtsblatt veröffentlicht: Befreiung von der Quellensteuer auf währungsgeschützte Einlagenkonten ausgeweitet

Laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret mit der Unterschrift von Präsident Recep Tayyip Erdoğan wurde die Quellensteuerbefreiung für geschützte Währungseinlagen bis zum Jahresende verlängert.

Mit dieser Entscheidung bleiben die Steuervorteile erhalten, mit dem Ziel, die Bürger zu ermutigen, ihre Ersparnisse auf türkischen Lira-Einlagenkonten zu halten.

Während der Quellensteuersatz für Fremdwährungseinlagen auf 25 % erhöht wird, gilt für fremdwährungsgeschützte Einlagen bis zum 31. Dezember 2023 eine Befreiung von der Quellensteuer.

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