„Cookie“-Strafe von 300.000 TL von KVKK an die Spieleplattform

In dem bei der Kommission eingereichten Antrag wurde behauptet, dass Nutzer beim Zugriff auf die Internetseite einer Spieleplattform nicht über den Cookie-Vorgang informiert worden seien und keine ausdrückliche Anfrage für nicht-essentielle Cookies eingegangen sei.

Als Ergebnis der Überprüfung kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass personenbezogene Daten vom Verantwortlichen über nicht obligatorische Cookies zu Werbe- und Marketingzwecken auf der Website verarbeitet wurden, ohne sich auf irgendwelche Regeln zu stützen, und kam zu dem Schluss, dass diese Situation einen Widerspruch zu den Informationssicherheitsverpflichtungen darstellt im Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten.

Der Rat verhängte eine Verwaltungsstrafe von 300.000 Lira gegen die Spieleplattform, die keine Informationen zu „Cookies“ bereitstellte und die Bedingung der offenen Anfrage nicht erfüllte, mit der Begründung, dass sie ihren Datenschutzverpflichtungen nicht nachgekommen sei.

– Von der Entscheidung

In der Entscheidung wurde festgestellt, dass im Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten festgelegt wurde, ob bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein ausdrücklicher Antrag gestellt wird.

In der Entscheidung wird im Gesetz unterstrichen, dass es sich auch um Entscheidungen über die „Aufklärungspflicht des Verantwortlichen“ handelt, die im Rahmen des Gesetzes alle Arten technischer und administrativer Maßnahmen umfassen, die zur Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus erforderlich sind, um zu verhindern unrechtmäßige Verarbeitung und Zugriff auf personenbezogene Daten des Verantwortlichen sowie die Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten, unterstrichen die Pflicht zum Handeln.

In der Entscheidung wurde festgestellt, dass auf der betreffenden Website zahlreiche Cookies vorhanden waren, dass in diesem Zusammenhang keine zufällige Beleuchtung erfolgte und dass der Verantwortliche keine ausdrückliche Anfrage für Cookies gestellt hat, die nicht obligatorisch sind und Benutzerbewegungen für Werbe- oder Werbezwecke verfolgen statistische Zwecke.

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