Die erste Anhörung in einer Klage eines Mitarbeiters des Gesundheitswesens in Deutschland gegen das deutsche Biotech-Unternehmen BioNTech vor dem Hamburger Landgericht wegen der Behauptung, der Covid-19-Impfstoff habe Nebenwirkungen, wurde abgewiesen.
Berichten der deutschen Presse zufolge gab der Gerichtssprecher bekannt, dass die erste Verhandlung abgesagt worden sei, weil der Anwalt des Klägers um eine Ablehnung gebeten habe.
In den Nachrichten hieß es, dass die Ablehnung aufgrund der Bedeutung des Falles von einem Richterrat und nicht von einem Richter beantragt worden sei, über die Klage zu entscheiden. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Gericht diesen Antrag in einigen Tagen prüfen wird.
Die Klage der Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich im Namen des Mitarbeiters des Gesundheitswesens, der von seinem Recht auf Anonymität nach dem deutschen Datenschutzrecht Gebrauch machte, sollte heute vor dem Hamburger Landgericht beginnen.
Der Gesundheitsmitarbeiter behauptete, dass nach der Impfung Symptome wie Oberkörperschmerzen, Schwellungen an Armen und Beinen, Müdigkeit, Schlafstörungen und Gehirnnebel aufgetreten seien, und forderte eine Entschädigung von 150.000 Euro für durch die Impfung verursachte Körperverletzungen.
Der Kläger verlangte außerdem Ersatz eines nicht näher bezeichneten Sachschadens. BioNTech hingegen befand die Argumente nach Prüfung der Argumente für unbegründet und forderte die Einstellung des Verfahrens.
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