Die Erklärung zur Änderung der Notifizierung Nr. 2023/7 zur Umsetzung der Einfuhrüberwachung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Mit der Meldung wurde die Aufsichtsanwendung, die mit der am 23. März veröffentlichten Meldung für bestimmte Haushaltsgeräte, darunter Roboterstaubsauger und Heißluftfritteusen, in die Praxis umgesetzt wurde, durch Rücknahme der im Laufe der Zeit vorgenommenen Änderungen wieder in ihre ursprüngliche Form gebracht.
Diese Geräte, die mit der am 23. März im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung über die Anwendung der Einfuhrüberwachung für Airfryer-Geräte mit einem Stückwert von weniger als 100 US-Dollar eingeführt wurden, und die mit der Erklärung der aus der Überwachungsanwendung entfernt wurden mit demselben Namen, die am 29. März veröffentlicht wurden, wurden mit dem gleichen Einheitenwert in die Überwachungsanwendung aufgenommen, wobei die Veröffentlichung heute veröffentlicht wurde. In diesem Zusammenhang wurde die Durchsetzung der Einfuhrüberwachung für Heißluftfritteusen mit einem Zollwert von weniger als 100 US-Dollar wieder aufgenommen. Darüber hinaus sind Vorheizgeräte, die in Dieselfahrzeugen verwendet werden, von der Überwachung ausgeschlossen, die für solche „anderen Heizgeräte und Öfen mit einem Zollwert pro Einheit von weniger als 40 US-Dollar“ gilt, die in der Position 8516 der Liste der Zolltarifstatistiken aufgeführt sind.
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