Yavuz sagte erneut, dass einige Kreise Mitteilungen in schriftlicher und mündlicher Form verschickten und sahen, dass sie dies durch die Verletzung personenbezogener Daten taten, und sagte: „Menschen können jede Art von Mitteilung an ihre Mitglieder senden; „Ich bin traurig, wenn ich sehe, dass jemand Raubkopien verteilt und Plakate aufhängt“, sagte er.
Yavuz brachte zum Ausdruck, dass in Bezug auf die Wahlurnen Fehler gemacht wurden, und sagte: „Wir haben am 14. Mai eine kleine Vergehensanzeige gemacht. Wir werden jedem, der dies versucht, am 28. Mai eindeutig nachgehen und auf jeden Fall eine Fehleranzeige machen. Eine davon.“ Sie sind der Unterschriftenzettel. Versuch, anstelle eines Vielfraßes zu wählen, wiederholter Versuch, zu wählen. Selbst wenn es versucht wird, ist dies wiederum eine Straftat gemäß Artikel 664 des Gesetzes Nr. 298. Es ist auch ein Fehler, zu versuchen, für einen Vielfraß zu stimmen. Insbesondere zahlen Aufmerksamkeit auf die Unterschriftenschläge und diejenigen, die versuchen, für die andere Person zu stimmen, ich möchte sagen, dass dies eine Strafe von 3 bis 5 Jahren ist. Um die Wiederwahl zu verhindern, kann der Wahlleiter keine Chance haben, dies nicht zu tun Akzeptieren Sie die Einwände und Beschwerden. Der Vorsitzende der Wahlurne sowie die Einwände und Beschwerden des Ausschusses werden definitiv erfasst. Positive oder negative Meinungen liegen in seinem Ermessen. Zuletzt gibt es heutzutage Aufruhr. Die Wählerliste hat sich nicht geändert. Obwohl 48.000 Wähler beteiligt waren, war er bereits zuvor beteiligt gewesen, und es wurde erklärt, dass bei Verbleib des zweiten Geschlechts diese wahlberechtigt seien. Deshalb wechselt niemand die Schule, niemand wechselt die Wahlurnen“, sagte er.
Yavuz wies darauf hin, dass es für sie schwierig sei, am 14. Mai für Menschen mit Behinderungen zu stimmen, und sagte: „Wenn man sich die Person ansieht, ist es offensichtlich, dass sie unter Manie leidet; er wurde nicht um einen Bericht gebeten, leider wurde er am 14. Mai angefordert.“ Die YSK hat darüber eine Entscheidung getroffen. Das Kabinett war nie der Vorsitzende des Wahlurnenausschusses und der Ratsmitglieder. Dort müssen nur ein Kompass und ein Umschlag abgegeben werden. Wir haben am 14. Mai gesehen, dass stellenweise ein einziger Kompass abgegeben wurde, und Stellenweise wurde ein doppelter Kompass angegeben. Aus diesem Grund wurde ein Fehler gemacht. Auf dem Umschlag befindet sich ein YSK-Logo, das Siegel des Bezirkswahlvorstands und das Siegel des Wahlurnenvorstands sind eingeprägt. „Wir schießen nicht.“ ihn. Die Wahlurnenkommission feuert darauf. Sollte der Wahlurnenausschuss vergessen, dieses Siegel anzubringen, ist auch dieser Umschlag gültig.
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