Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Präsidenten wurde der Geltungszeitraum der Umschuldung gegenüber dem Staat, der am 30. Mai ausläuft, bis zum 30. Juni verlängert. Darüber hinaus wurde die erste Frist zur Begleichung von Schulden gegenüber dem Staat bis zum 31. Juli verlängert.
Das Umschuldungsgesetz trat am 13. März in Kraft. Viele Staatsschulden wurden umstrukturiert.
Der Präsident wurde ermächtigt, die Antragsfrist und die erste Ratenzahlungsfrist um einen Monat zu verlängern. Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Präsidenten wurde der Geltungszeitraum der Umschuldung gegenüber dem Staat, der am 30. Mai ausläuft, bis zum 30. Juni verlängert. Darüber hinaus wurde die erste Frist zur Begleichung von Schulden gegenüber dem Staat bis zum 30. Juli verlängert.
Im Rahmen der Umstrukturierung haben 3 Millionen 279.000 Steuerzahler bisher Schulden in Höhe von 180 Milliarden TL umstrukturiert. Nach den Anträgen wurden 4 Millionen 884 Tausend Konfigurationsdokumente erstellt. Der während dieser Prozesse gesammelte Betrag erreichte 8 Komma 2 Milliarden Lira.
Nach dem Gesetz strukturierte Schulden können in bar oder in Raten beglichen werden.
Bei vorzeitiger Zahlung können bis zu 90 % der Verzugszinsen und die Vertragsstrafe der umstrukturierten Schuld gestrichen werden.
Alle Steuern, Prämien, Verkehr, Militärdienst, Bevölkerung, Brücke, illegale Autobahngebühren und Bußgelder, Verwaltungsstrafen, Inkassoschulden, Support-Prämienschulden, die nie in der Setup-Vereinbarung enthalten waren, sind ebenfalls im Umfang der Konfiguration enthalten.
Auch sämtliche Schulden der Kommunen, darunter Grundsteuer, Wasserschulden, Beiträge von Kammern und Börsen, Gewerkschaften, können strukturiert werden.
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