Nachdem die 225 Stimmzettel, die für die Präsidentschaftswahl am 14. Mai in die Niederlande geschickt wurden, falsch waren und diese Stimmzettel registriert und unbenutzt zurückgelassen wurden, beantragte Öztürk, der YSK-Vertreter der GÜZEL-Partei, beim YSK.
Öztürk bat YSK um eine Stellungnahme dazu, „ob der Stimmzettel oder Umschlag gültig ist, wenn sich auf allen oder einem Teil der Stimmzettel oder Umschläge Flecken oder Tintenflecken befinden“.
Der Rat entschied, dass zu dieser Frage „keine Notwendigkeit besteht, eine Stellungnahme abzugeben“, da der 98. und 101. Punkt des Gesetzes Nr. 298 über die grundlegenden Entscheidungen von Wahlen und Wählerlisten klar sind.
Artikel 98 des Gesetzes Nr. 298 besagt: „…Obwohl sich auf den Umschlägen kein Siegel des Wahlurnenrats befindet, gibt es ein Wasserzeichen der Obersten Wahlkommission der Republik Türkei, ihr Emblem und das Siegel von der Bezirkswahlrat, und selbst wenn es Flecken oder Kratzer darauf gibt, ist es sicher, dass es zum Zweck der Anbringung eines Sonderzeichens gemacht wurde. können nicht als gültig angesehen werden, werden als gültig angesehen.“
Artikel 101 desselben Gesetzes besagt: „Die folgenden Situationen führen nicht zur Ungültigkeit der Stimmzettel: 1. Die Umschläge werden beim Öffnen oder Lesen der Stimmzettel zerrissen.“ 2. Unbeabsichtigtes Zerreißen einiger von ihnen, ohne ihre Integrität zu beeinträchtigen. Unverständliche Regeln“.
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