Die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge überstieg 26 Millionen. Alle Fahrzeughalter, unabhängig von der Art des Fahrzeugs, müssen eine Verkehrsversicherung abschließen. Im Falle eines möglichen Unfalls (materiell und körperlich) ersetzt die wesentliche Verkehrsversicherung den Schaden der „Gegenpartei“ je nach Verschuldensquote teilweise oder vollständig.
Die Strafe für das Fehlen einer Kfz-Versicherung für dieses Jahr beträgt 436 Lire (bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen 327 Lire). Wird festgestellt, dass das Fahrzeug nicht versichert ist, fallen zusätzliche Verkehrs- und Parkgebühren an.
Seit dem 12. April 2017 gilt für die Verkehrsversicherung ein „Höchstpreis“. Das heißt, die Versicherer dürfen die staatlich festgelegte Steigerungsrate nicht überschreiten.
Jede Provinz hat einen Höchstpreissatz, der gemäß der Risikokarte festgelegt wird. Dieser Satz erhöht sich monatlich. Aufgrund gestiegener Kosten können jedoch manchmal schrittweise Erhöhungen vorgenommen werden. Darüber hinaus werden auch die monatlichen Erhöhungskoeffizienten aktualisiert. Die Erhöhung der Preisobergrenze aus dem Vormonat wurde schließlich auf 4,75 % erhöht.
Mit den neuen Vorschriften gilt ab dem 1. Mai für den Fahrer der 4. Etappe in Istanbul ein Höchstpreis von 6.452 Lire. Dieser Betrag wird in der 5. Stufe auf 5.573 Lire, in der 6. Stufe auf 4.000 693 Lire, in der 7. Stufe auf 3.000 520 Lire und in der 8. Stufe auf 2.000 933 Lire erhöht.
Wenn die 4. bis 0. Stelle echt sind, erhöhen sich die Preise entsprechend der Rate des Unfallfahrers. Demzufolge; Für diesen Autofahrer der 3. Stufe beträgt die Höchstgrenze der Verkehrsversicherung 8.506 Lire, 11.000.146 Lire für die 2. Stufe, 13.000.785 Lire für die 1. Stufe und 17.000.598 Lire für die Nullstufe.
Gestern wurden neue Änderungen in der obligatorischen Verkehrsversicherung vorgenommen. Gemäß den im Amtsblatt veröffentlichten Vorschriften; Beim May Day Prestige werden die Preisobergrenzen einmalig um 5 % erhöht.
Auch hier gilt ab Mai eine Erhöhung der Preisobergrenze von 2 %. Für Elektrofahrzeuge kann eine obligatorische Verkehrsversicherungs-Prämienreduktion von 10 % angewendet werden.
Mit dem Urteil änderten sich auch die Prämienerhöhungssätze wegen Schadenfreiheit und Schadenfreiheit. In diesem Schritt wurden zwei neue Ziffern, 0 und 8, hinzugefügt. Die Diskontierungs- und Erhöhungssätze bestimmen sich nach dem für die 4. Stufe angekündigten Versicherungspreis.
Wer keinen Unfall hat, steigt auf die 8. Stelle und die zu zahlende Prämie sinkt. Andernfalls sinkt die Zahl auf 0 und die Richtlinie ist inkrementell.
Neuanfang