Eines der interessanten Themen war der Termin der zweiten Mindestpreissitzung. Die erste Sitzung fand am 13. Juni statt, um den neuen Mindestpreis festzulegen.
Die 2. Sitzung des Ausschusses zur Festlegung des Mindestpreises findet am Montag, 19. Juni, statt.
Der Mindestpreis wird in Form eines monatlichen Bruttobetrags von 10.000 Lira für einen Mitarbeiter und 8.000.506 Lira und 80 Netto-Cent nach Abzug von Steuern und Abzügen angewendet. Die Gesamtkosten des Grundpreises für den Chef betragen 11.000.759 Lire und 40 Cent für einen Stab. 10.000 8 Lire ist der Bruttogrundpreis, 1551 Lire 24 Cent für die Sozialversicherungsprämie, 200 Lire 16 Cent für die Arbeitslosenkasse des Arbeitgebers.
Der entscheidende Faktor wird jedoch die 6-Monats-Inflationsrate sein, die sich mit den am 3. Juli bekannt gegebenen Juni-Daten ergeben wird. Es wird erwartet, dass der Sozialbestand zu diesem Verhältnis beiträgt.
Das Mindestpreisangebot der Regierung ist nicht mehr klar. Bei einer Erhöhung um 20 % beträgt der Netto-Mindestpreis 10.000.208 TL, der Brutto-Grundpreis 12.000.10 TL und die Boss-Kosten 14.000.111 TL. Bei einer Erhöhung um 25 % beträgt der Nettopreis 10.000 634 TL, der Bruttopreis 12.000 510 TL. Bei einer Steigerungswahrscheinlichkeit von 30 % beträgt der Mindestnettopreis 11.000 58 TL und der Bruttopreis 13.000 10 TL.
Parameter wie die 65-Jahres-Rente, Abfindung, Militärdienst und Mutterschaftsdarlehen für den Ruhestand sowie Arbeitslosengeld fallen als Zahlungen auf, die an den Mindestpreis gekoppelt sind.
Im Jahr 2023 beträgt das niedrigste Arbeitslosengeld 3.000.972 und das höchste 7.000.945 Lire. Bei einer Erhöhung um 30 % beträgt der niedrigste Betrag des Arbeitslosengeldes 5.000.163 TL und der höchste 10.000.328 TL.
Für diejenigen, die in den Ruhestand gehen möchten, deren Bonustage jedoch nicht ausreichen, erhöht sich die Höhe der Mutterschafts- und Wehrdienstschulden mit dem Grundpreis. Bei einer Erhöhung um 30 % beträgt der niedrigste Preis für Militärdienst und Geburtsschulden 138,77 TL und der höchste 902 TL.
Beim aktuellen Mindestpreis liegt die Obergrenze für eine Abfindung vom Mindestlohn bei 10008 Lire. Bei einer Erhöhung um 30 % wird der neue Abfindungspreis das Niveau von 13 Tausend 10 TL erreichen.
Die 65-jährige Rente wird nach Festlegung des neuen Mindestpreises neu berechnet. Es werden 2.000 604 TL mit einer Rentenanwartschaft von 65 Jahren angewendet. Bei einer Erhöhung um 30 % beträgt dieser Betrag 3.000.385 TL.
Mit der Erhöhung des Mindestpreises werden auch die Prämien der Allgemeinen Krankenversicherung (GSS) steigen. SGK erhebt die Prämie der Allgemeinen Krankenversicherung (GSS) in Höhe von 300,24 TL pro Monat. Bei einer Erhöhung um 30 % beträgt der neue Preis 390,3 TL.
Bei der Wahlversicherung gibt es für den Prämienpreis Ober- und Untergrenzen. Es kann eine Prämie von mindestens 32 % des Brutto-Mindestpreises und höchstens 32 % des 7,5-fachen Brutto-Mindestpreises gezahlt werden. Der Preis des niedrigsten Kopfgeldes beträgt 3.000 202 TL und der höchste Kopfgeld beträgt 24.000 19 TL. Bei einer Erhöhung um 30 % liegt der niedrigste Betrag bei 4.000.162 TL und der höchste bei 31.000.224 TL.
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