Das Crypto Assets Act wurde am Vortag von der Generalversammlung des Parlaments verabschiedet und trat in Kraft. Mit der 19-Artikel-Verordnung werden keine Steuern auf Transaktionen erhoben, die auf Krypto-Plattformen getätigt werden. 2 Prozent dieser Transaktionen werden der Öffentlichkeit als Servicegebühren zur Verfügung gestellt. Die Hälfte der Servicegebühr bzw. 1 Prozent wird an TÜBİTAK überwiesen.
Das Gesetz wurde mit zwei Vorschlägen der AK-Partei geändert. Mit der ersten Änderung wurde TÜBİTAK die Hälfte des 2-prozentigen Abzugs der Servicegebühr gewährt. Dieser Abzug von Dienstleistern wird jedes Jahr vor Ende Mai an den Haushalt von TÜBİTAK gezahlt. Das Capital Markets Board (CMB) wird für die Regulierung der Zahlungen verantwortlich sein. Jedes Jahr wird 1 Prozent aller Plattformeinnahmen, ohne Zinsen, an die CMB und 1 Prozent an den TÜBİTAK-Budget überwiesen. Somit wird erwartet, dass das Publikum einen Umsatz von 100 Millionen TL erzielt.
Mit der zweiten Änderung werden die bei Banken gespeicherten Krypto-Vermögenswerte von den zu Anlagezwecken gehaltenen Kundengeldern getrennt. In diesem Zusammenhang unterliegen Kryptowerte, die zur Aufbewahrung bei Banken bestimmt sind, nicht den Bestimmungen zur Einlagen- und Fondsversicherung. Auf diese Weise werden Zögerungen am Markt vermieden.
Für Unterschlagung und Privatinsolvenzen haften Börseneigentümer. Hebeltransaktionen werden verboten und Krypto-Mining wird nicht möglich sein. Das Verbrechen der Unterschlagung von Amtsträgern wird auf Anbieter von Krypto-Assets ausgeweitet. Es werden hohe Strafen von 14 bis 20 Jahren gegen diejenigen verhängt, die Krypto-Vermögenswerte missbrauchen, indem sie unregelmäßige Transaktionen mit Krypto-Vermögenswerten durchführen und so nachweisen, dass der Einleger Geld verloren hat. Wer seinen Kunden Verluste zufügt, indem er Krypto-Assets zu seinem eigenen Vorteil nutzt, wird ebenfalls als Veruntreuer angesehen. Wer diese Tat begeht, wird zu 12 bis 22 Jahren Gefängnis verurteilt. Eventuell entstandene Schäden gehen zu Lasten des Leistungserbringers.
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